Überbauungsordnung "Sonnhalde" Breiten

16.05.2013

Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz

Gestützt auf Art. 110 BauV wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat am 9. August 2012 beschlossene Überbauungsordnung mit Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 3. Mai 2013 genehmigt worden ist.

Gegen den Beschluss des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden. (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
Vom 23.12.2024 bis 05.01.2025 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
 

© 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.