2. Mitwirkung Ortsplanungsrevision

27.10.2016

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9.6.1985 die revidierte Ortsplanung zur 2. Mitwirkung.

In der Zeit vom 28. Oktober bis am 9. Dezember 2016 liegen bei der Gemeindeverwaltung folgende Akten öffentlich auf:

- Erläuterungsbericht
- Baureglement
- Zonenplan
- Zonenplan Naturgefahren und Gewässerraum (Nord)
- Zonenplan Naturgefahren und Gewässerraum (Süd)
- Konzept Siedlungsentwicklung nach innen (SEin)
- Mitwirkungsbericht vom 12.11.2014, revidiert August 2016

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben oder Anregungen unterbreiten.
Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Ins, Dorfplatz 2, 3232 Ins, zu richten.

Ins, 24. Oktober 2016
Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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