05.06.2023
Der Gemeinderat hat am 1.6.2023 eine geringfügige Änderung des Baureglements beschlossen. Diese beinhaltet eine Anpassung der Bestimmung zur Festlegung des massgebenden Terrains in der ZöN Q / Strafvollzug Witzwil.
Geringfügige Änderung des Baureglements nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom
6. März 1985 (BauV); Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs 8 BauV
Der Gemeinderat von Ins hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements am
1. Juni 2023 beschlossen. Diese beinhaltet eine Anpassung der Bestimmung zur Festlegung des massgebenden Terrains in der ZöN Q / Strafvollzug Witzwil.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sie sind während 30 Tagen auch hier aufgeschaltet.
Ins, 5. Juni 2023
Einwohnergemeinde Ins
Der Gemeinderat
Baureglementsänderung
Erläuterungsbericht
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