28.06.2024
Das Parkieren am Rathausplatz und an der Gampelengasse (bei Getränkehandlung Frauchiger) wird auf 4 Stunden beschränkt.
Verkehrsmassnahmen
Der Gemeinderat Ins verfügt in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 und gestützt auf seinen Beschluss vom 02.05.2024 folgende Verkehrsmassnahmen:
• Markierung von 7 weissen Parkfeldern am Rathausplatz / Kirchrain (Parzelle Nr. 69)
• Beschränkung der Parkdauer auf den weissen Parkfeldern am Rathausplatz / Kirchrain sowie auf dem Parkplatz bei der Getränkehandlung Frauchiger (Parzelle Nr. 2726) auf 4 Stunden
Die Akten liegen vom 5. Juli bis 5. August 2024 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können hier eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Ver-waltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland (Stadtplatz 33, 3270 Aarberg) erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Ins
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
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