Revision der Ortsplanung; Genehmigung und Inkraftsetzung

29.03.2021

Die revidierte Ortsplanung und der Richtplan Verkehr wurden vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern genehmigt. Die Planungen treten am 10. April 2021 in Kraft.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am
14. Juni 2019 beschlossene Revision der Ortsplanung und den vom Gemeinderat am
22. August 2019 beschlossenen Richtplan Verkehr in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.

Gleichzeitig mit der Genehmigungsverfügung eröffnet wurde die vom Amt für Wald und Naturgefahren am 11. Oktober 2019 genehmigte Waldfeststellung.

Die Revision der Ortsplanung tritt am 10. April 2021 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Ins, 29. März 2021
Der Gemeinderat

Baureglement
Zonenplan 1  Siedlung
Zonenplan Naturgefahren, Gewässerraum und Archäologie (Nord)
Zonenplan Naturgefahren, Gewässerraum und Archäologie (Süd)

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