Geringfügige 2. nachträgliche Änderung der Ortsplanung

05.10.2020

Der Gemeinderat hat die geringfügige 2. nachträgliche Änderung der Ortsplanung am 1.10.2020 beschlossen.

Geringfügige 2. nachträgliche Änderung der Ortsplanung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Ins hat die vorerwähnte geringfügige 2. nachträgliche Änderung der Ortsplanung am 1. Oktober 2020 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder hier heruntergeladen werden:

Ausschnitt Zonenplan Siedlung (Änderung)
Ausschnitte Zonenplan Naturgefahren, Gewässerraum und Archäologie (Änderungen)
Auszug Baureglement (Änderungen)
Erläuterungen / Kurzbericht zu den Änderungen


Ins, 2. Oktober 2020
Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
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3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

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