Wegzug

Wegzug

Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs abzumelden und den neuen Wohnort anzugeben. Die hinterlegten Ausweisschriften werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises herausgegeben.

Militärdienstpflichtige melden den Umzug zudem beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17v, Postfach, 3000 Bern 22, Telefon: 031 634 92 11.

Zivilschutzdienstpflichtige melden den Umzug zudem bei der Zivilschutzstelle Bielersee Süd-West, Herr Philippe Benguerel, Hauptstrasse 63, 2575 Täuffelen, Telefon: 032 396 28 77.

Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr - mit anschliessender Rückkehr nach Ins - erfolgt keine Abmeldung. Bitte melden Sie der Einwohnerkontrolle die Abwesenheit trotzdem (Kehrichtgebühren, Korrespondenzen etc.).

Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland benötigt die Einwohnerkontrolle eine Zustelladresse in der Schweiz. Damit die steuerlichen Angelegenheiten vor dem Wegzug geregelt werden können, sollte die Abmeldung einen Monat vor der Abreise erfolgen.

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Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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