Geburt

Geburt

Das Spital meldet die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt und dieses wiederum der Wohnsitzgemeinde des Kindes. Von den Eltern benötigt die Einwohnerkontrolle lediglich folgende zusätzlichen Angaben: Rufname (bei mehreren Namen), Konfession und Krankenkasse des Kindes. Gegen Rückgabe der alten Niederlassungsausweise stellt die Einwohnerkontrolle neue Meldebestätigungen aus, auf welchen das Kind eingetragen ist.

Geburtsurkunden können beim Zivilstandsamt am Geburtsort bestellt werden.

Website Kanton - Geburt
Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

© 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.