Amtliche Bewertung

Amtliche Bewertung

Amtlicher Wert
Der amtliche Wert ist der Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Er wird in der Regel aufgrund eines Augenscheins und einer Beurteilung durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes Grundstückes Rechnung getragen. Die Gemeinden verwenden den amtlichen Wert zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Änderungen im Bestand, Zustand oder in der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden lösen eine ausserordentliche Neubewertung aus.
Die Gemeinde führt für jedes Grundstück ein Grundstückprotokoll (Bewertungsdossier). Eigentümer und Nutzniesser können die Grundstückprotokolle einsehen oder Kopien (gebührenpflichtig) davon anfordern.

Eigenmietwert
Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils bezieht die Grundeigentümerin / der Grundeigentümer eine Naturalleistung (Eigenmietwert) aus dem Grundstück, die als Einkommen zu versteuern ist. Der Eigenmietwert entspricht dem Ertrag, welcher bei einer Fremdvermietung erzielt werden könnte (Mietzinseinnahmen).
 

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