Heimatausweis

Heimatausweis

Wer sich in einer anderen Gemeinde zum Wochenaufenthalt anmelden will, benötigt einen Heimatausweis (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt). Dieser wird durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt und weist in der Regel eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr auf. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine längere Gültigkeitsdauer möglich.

Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigt die Gemeinde die Aufenhaltsadresse und das Datum des Beginns des auswärtigen Aufenthaltes.

Bestellungen sind schriftlich, telefonisch oder per E-mail an die Einwohnerkontrolle zu richten.

Gebühr: CHF 20.00 (plus Versandkosten).

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

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Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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