Feuerungskontrolle (Heizung)

Feuerungskontrolle (Heizung)

Gut gewartete Heizungsanlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget. Von Gesetzes wegen müssen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Wenn die Anlage die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte deutlich unterschreitet und ein gutes Langzeitverhalten aufweist, kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.

Die Feuerungskontrollen in der Gemeinde Ins werden durchgeführt von:

FeuKo Seeland
079 334 68 07

Liberalisierung Feuerungskontrolle per 01.08.2025:

Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen können ab 1. August 2025 frei wählen, wer die Kontrollen bei ihrer Heizung durchführen soll. Gleichzeitig übernimmt der Kanton den Vollzug der Kontrollen von den Gemeinden.

Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer beauftragen ein vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen mit der Feuerungskontrolle. Dieses führt die Messungen durch und übermittelt diese dem AUE, welches die Resultate beurteilt und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen verfügt.

Die Gemeinden haben ab dem 31.07.2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr zu erfüllen. Die Verträge mit den Kontrollorganen werden bis dahin gekündigt und die entsprechenden Gebührenreglemente aufgehoben.

Verband Schweizerischer Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure
Bauverwaltung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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