Fundbüro

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Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer zu benachrichtigen. Kann dieser nicht ermittelt werden und übersteigt der Wert der Sache offensichtlich 10 Franken, ist der Fund der Gemeindeschreiberei zu melden.

Der Finder erwirbt nach Ablauf von 5 Jahren die Sache zum Eigentum. In der Praxis werden Gegenstände bereits nach Ablauf eines Jahres an die Finder zurückgegeben.  Diese sind aber verpflichtet, den Gegenstand bis 5 Jahre nach Auffinden zuhanden des Eigentümers bereitzuhalten oder abzugelten.

Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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