Zuzug

Zuzug

Schweizerinnen und Schweizer

Wer in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt oder wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, hat sich zur Niederlassung anzumelden.

Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde einzieht ohne die Voraussetzungen der Niederlassung (s. oben) zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an.

Schweizer und Schweizerinnen, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden.


Ausländerinnen und Ausländer

Ausländische Staatsangehörige haben sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde persönlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Pass / Identitätskarte
  • Arbeitsvertra
  • Mietvertrag
  • Allenfalls bereits vorhandener Ausländerausweis
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden
Onlineformular Anmeldung
Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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