Baukontrolle

Baukontrolle

Die Baukontrolle erfolgt im Kanton Bern flächendeckend durch Selbstdeklaration. Kontrollen vor Ort werden stichprobeweise durchgeführt oder dort wo dies aus sicherheitstechnischen Überlegungen notwendig erscheint. Für jedes Bauvorhaben wird auf dem Baugesuchsformular eine "verantwortliche Person" bezeichnet. Diese hat vor Beginn und nach Vollendung der Bauarbeiten mit Erklärungen auf den amtlichen Formularen die Einhaltung der Baubewilligung und der darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu bestätigen sowie den Zeitpunkt für die durchzuführenden Pflichtkontrollen zu melden.

Die zuständigen Kontrollorgane in der Gemeinde Ins können dem "Informationsblatt Baukontrolle" entnommen werden. Mit diesem Formular, welches der Baubewilligung beigelegt wird, informiert die Baubewilligungsbehörde den Gesuchsteller über die durchzuführenden Baukontrollen.

Folgende Pflichtkontrollen werden vor Ort durch das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro, Lüscher & Aeschlimann AG, durchgeführt:

  • Schnurgerüstabnahme (Baubeginn)
  • Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz
  • Kontrolle der Versickerungsanlagen

Für die Meldungen vor Baubeginn und nach Bauvollendung sind die Formulare SB1 und SB2 auszufüllen.

Bauverwaltung, Ordnungsdienst

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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