Leumundszeugnis

Leumundszeugnis

Im Normalfall stellt die KESB ein Handlungsfähigkeitszeugnis aus. Falls die darin enthaltenen Angaben für bestimmte amtliche Zwecke nicht genügen kann die Gemeinde ein Leumundszeugnis ausstellen. Die Ausstellung des Leumundszeugnisses muss jedoch in einem Gesetz speziell vorgesehen sein. Das Begehren um Ausstellung eines Leumundszeugnisses ist schriftlich zu begründen mit dem Hinweis auf das Gesetz, welches die Ausstellung des Dokumentes verlangt. Für die Ausstellung des Leumundszeugnisses müssen vorgängig Abklärungen getroffen werden (z.B. durch Einholen eines Strafregisterauszuges).

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