Die Stimmberechtigten als oberstes Organ der Gemeinde äussern ihren Willen an der Urne oder an der Gemeindeversammlung.
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden im Juni und Dezember statt. Bei Bedarf werden im Frühling und Herbst ausserordentliche Versammlungen durchgeführt.
Die Zuständigkeiten der Stimmberechtigten sind in der Gemeindeordnung festgelegt.
Die Traktandenliste wird jeweils 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im "Anzeiger Region Erlach" publiziert.
Zur Teilnahme berechtigt und herzlich eingeladen sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Ins angemeldet sind.
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 29.11.2024
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 07.06.2024
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 01.12.2023
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 02.06.2023
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 02.12.2022
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 10.06.2022
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
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