Die Stimmberechtigten als oberstes Organ der Gemeinde äussern ihren Willen an der Urne oder an der Gemeindeversammlung.
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden im Juni und Dezember statt. Bei Bedarf werden im Frühling und Herbst ausserordentliche Versammlungen durchgeführt.
Die Zuständigkeiten der Stimmberechtigten sind in der Gemeindeordnung festgelegt.
Die Traktandenliste wird jeweils 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im "Anzeiger Region Erlach" publiziert.
Zur Teilnahme berechtigt und herzlich eingeladen sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Ins angemeldet sind.
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
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