Die Gemeindeverwaltung organisiert die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde. Sie organisiert den Versand des Abstimmungs- und Wahlmaterials, bietet die Mitglieder der Stimm- und Wahlauschüsse auf, sorgt für die Einrichtung der Abstimmungs- und Ausmittlungslokale und meldet die Ergebnisse elektronisch an den Kanton. Sie ist auch zuständig für die Führung des Stimmregisters.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich erfolgen.
Die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungssonntag von 10.00 - 11.00 Uhr im Abstimmungslokal, Gemeindehaus, Dorfplatz 2, möglich.
Bei der brieflichen Abstimmung ist in Anleitung auf dem Zustell- und Antwortkuvert unbedingt zu befolgen. Zu beachten ist insbesondere ...
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Um das Stimmrecht und Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.
Weitere Informationen zu Wahlen und Abstimmungen:
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
© 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».