07.03.2025
Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen können ab 01.08.2025 frei bestimmen, wer die Kontrolle ihrer Heizung vornehmen soll.
Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer beauftragen ein vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen mit der Feuerungskontrolle. Dieses führt die Messungen durch und übermittelt diese dem AUE, welches die Resultate beurteilt und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen verfügt.
Die Gemeinden haben ab dem 31.07.2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr zu erfüllen. Die Verträge mit den Kontrollorganen werden gekündigt und die entsprechenden Gemeindereglemente aufgehoben.
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
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