26.08.2024
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurde beschlossen, Tempo 30 auch für den unteren Teil der Bahnhofstrasse (Bahnhofkreisel bis Bahnübergang Witzwilstrasse) einzuführen.
Der Gemeinderat Ins verfügt in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29.10.2008, gestützt auf seinen Beschluss vom 08.08.2024 und die Zustimmung des Tiefbau-amtes folgende Verkehrsmassnahmen:
Zonensignalisation Tempo 30 km/h
• Bahnhofstrasse, nördlich Kreisverkehrsplatz, letzte/erste ca. 10 m vor/nach Kreisverkehrsplatz
• Kreisverkehrsplatz Bahnhofstrasse
• Strasse, zwischen Gebäude Fauggersweg 76a und dem Kreisverkehrsplatz Bahnhofstrasse
Die Akten liegen vom 30. August 2024 bis 30. September 2024 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können hier eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Ver-waltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland (Stadtplatz 33, 3270 Aarberg) erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Ins
Karte Erweiterung Tempo-30-Zone Bereich Bahnhof
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
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