11.03.2019
Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision liegen vom 15.03. bis 15.04.2019 bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf.
Revision Ortsplanung
Planauflage nach kantonalem Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991:
A) Zonenplan 1 Siedlung
B) Zonenplan Naturgefahren, Gewässerraum und Archäologie:
- Nord
- Süd
C) Baureglement
D) Waldfeststellung nach Art. 10.2 WaG zu Parzelle Nr. 5001
Der Gemeinderat Ins bringt die revidierte Ortsplanung gestützt auf Art. 60 BauG sowie Waldfeststellungen gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997
zur öffentlichen Auflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
- Erläuterungsbericht
- Anhang zum Erläuterungsbericht (Nachweise)
- Mitwirkungsbericht 2 vom März 2018
- Konzept Siedlungsentwicklung nach innen (SEin)
- Übersichtsplan Kompensation Fruchtfolgeflächen
- Vorprüfungsbericht vom 7. Februar 2019
Auflage- und Einsprachefrist: 15. März bis 15. April 2019
Die Unterlagen können während der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Ins eingesehen, oder hier heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Ins einzureichen. Eine Einsprache, bzw. eine Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen, bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Einspracheverhandlungen: Allfällige Einspracheverhandlungen werden am Nachmittag des 15. / 17. oder 23. Mai 2019, stattfinden. Einsprechende werden gebeten, sich für diese Nachmittage bereit zu halten.
Ins, 7. März 2019
Gemeinderat Ins
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
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